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Abklärung & Nachteilsausgleich

Abklärung & Nachteilsausgleich

Bevor mit einer Therapie begonnen werden kann, ist sorgfältig abzuklären, ob es sich bei den Lernschwierigkeiten in den Bereichen Lesen, Schreiben, Rechnen tatsächlich um eine Legasthenie oder Dyskalkulie handelt. Dazu gehört auch eine ärztliche Untersuchung des Sehvermögens und des Gehörs.

Abklärung & Attest

Abklärung in der Schule

Die Anmeldung für eine Abklärung ist über die Klassenlehrperson oder direkt beim schulpsychologischen Dienst möglich.

Im Kanton Basel-Stadt wird im Rahmen des Nachteilsausgleichs vom Fachzentrum für Sonderpädagogik oder vom schulpsychologischen Dienst ein Attest ausgestellt, welches in den Schulen anerkannt ist. In diesem Attest wird der Schweregrad mit einem Code der Weltgesundheitsbehörde WHO ausgewiesen.

Wird eine Lese-Rechtschreibstürung oder eine Rechenstörung diagnostiziert, hat jedes Kind Anspruch auf eine bestimmte Anzahl Förderstunden durch schulinterne Heilpädagogen, Logopäden oder Förderlehrkräfte.

Abklärung in der Legasthenie-Werkstatt

Bei einer Abklärung in der Legasthenie-Werkstatt ist mit einem Zeitaufwand von 3-5 Stunden zu rechnen, je nachdem, ob es sich um eine Ersttestung oder eine Nachtestung handelt.

Die Abklärung umfasst eine ausführliche Anamnese plus eine differenzierte Abklärung in den Bereichen Lesen, Schreiben (Dyslexie) oder Rechnen (Dyskalkulie), sowie eine IQ-Testung.

Sie erhalten von uns einen Befund, mit dem Sie einen Nachteilsausgleich einfordern können.

Nachteilsausgleich

Nachteilsausgleich in der Primar- und Mittelschule

Konkrete Massnahmen zum Nachteilsausgleich werden auf Antrag des zuständigen Lehrpersonenteams durch die Schulleitung festgelegt.

Beispiele für einen Nachteilsausgleich

  • Der Schülerin / dem Schüler steht mehr Zeit für die Leistungserhebung zur Verfügung (individuelle Zeitvorgaben bei Tests, Diktaten, Aufsätzen)
  • Die Schülerin / der Schüler kann Hilfsmittel benutzen (Computer, Taschenrechner, Einmaleins-Tabelle)
  • Komplexe Abbildungen werden beschrieben
  • Abbildungen werden vergrössert oder am Bildschirm präsentiert
  • Auditive Beiträge werden visualisiert (z.B. Untertitel bei Filmen)
  • Die Schülerin / der Schüler kann die Leistungserhebung am PC anstatt von Hand schreiben
  • Die Schülerin / der Schüler kann die Leistungserhebung in einem separaten Raum ablegen
  • Schriftliche Leistungserhebung statt mündliche Leistungserhebung und umgekehrt
  • Anpassung der individuellen Lernziele

(Quelle: Erziehungsdepartement Basel-Stadt; Dienststelle Volksschulbildung Kanton Luzern)

Nachteilsausgleich in der Berufslehre, an Gymnasien und höheren Fachschulen

Lernende haben die Möglichkeit, zusätzlich Stützunterricht an den Berufsschulen zu belegen.

Gymnasiasten und Schüler höherer Faschschulen müssen in der Regel von schulexternen Lerncoaches begleitet werden (Privatunterricht).

Konkrete Massnahmen zum Nachteilsausgleich werden auf Antrag des zuständigen Lehrpersonenteams durch die Schulleitung festgelegt.

In den Berufsfachschulen entscheidet das Amt für Berufsbildung auf Antrag des Lernenden. Ein Gesuch muss 6 Monate vor der Lehrabschlussprüfung zusammen mit der Prüfungsanmeldung eingereicht werden.